2HOT 2PAY · Partner

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PARTNER VON 2HOT 2PAY

Stand: 14.10.2026 — neu: Laufzeit und Vorauszahlung (§ 8, § 9)

Diese Bedingungen regeln die Nutzung von 2HOT 2PAY durch Partnerunternehmen. Art, Umfang und Vergütung der gebuchten Leistungen ergeben sich ergänzend aus dem Angebot oder dem individuellen Vertrag.

§ 1 Geltung und Vertragsschluss

Diese AGB gelten für Verträge zwischen der 2h2p UG (haftungsbeschränkt), Marienstraße 10, 40212 Düsseldorf, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Huss („2HOT 2PAY“, info@2hot2pay.com), und Partnerunternehmen wie Restaurants, Clubs, Veranstaltern und Online-Shops. Verträge schließen wir nur mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Partners gelten nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung. Individuelle Vereinbarungen und die konkrete Leistungsbeschreibung gehen diesen AGB vor.

Bei der Online-Anmeldung wählt der Partner einen Tarif und eine Laufzeit und gibt mit dem Knopf am Ende ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Freischaltung per E-Mail bestätigen; bestätigen wir nicht innerhalb von 14 Tagen, kommt kein Vertrag zustande und es entstehen keine Kosten. Eine individuelle Vereinbarung über eine persönliche Einladung geht vor; diese AGB ergänzen sie.

§ 2 Unsere Leistung, Reihenfolge und Promoter

2HOT 2PAY stellt eine Plattform bereit, über die Partner volljährigen Mitgliedern der Creator-Community Voucher, Einladungen, Gästelistenplätze, Produkte, Dienstleistungen und andere Vorteile anbieten können („Deals“). „Creator“ meint alle registrierten Personen. Wir unterstützen Darstellung, Freischaltung und Dokumentation der Deals, schulden aber keine bestimmte Reichweite, keine wirtschaftlichen Ergebnisse und keine Mindestzahl an Einlösungen oder Veröffentlichungen. Die Leistungsbeziehung aus einem Deal besteht zwischen Partner und Creator.

Standorte zeigen wir in der Regel nach der Zahl anstehender Events und alphabetisch an. Gegen gesonderte Vergütung kann ein Standort als Top Pick weiter oben stehen, gekennzeichnet als „Gesponsert“.

Partner können Promoter einladen, die ihre Gäste über 2HOT 2PAY zu Events des Partners einladen. Der Partner entscheidet, wen er einsetzt, und beendet die Mitgliedschaft, wenn die Zusammenarbeit endet; Vergütung und Aufgaben vereinbart er direkt mit ihnen. Promoter stimmen eigenen Promoter-Bedingungen zu; bei Verstößen kann 2HOT 2PAY einen Promoter sperren. Für Gäste, die über Promoter kommen, gilt § 6 ebenso.

§ 3 Konto und Team

Der Partner hält seine Unternehmens- und Kontaktdaten aktuell und benennt autorisierte Ansprechpartner. Er schützt Zugangsdaten und Scan-Zugänge, beschränkt Zugriffe seines Teams auf das Nötige und meldet unbefugte Zugriffe unverzüglich. Die Verantwortung für Beschäftigte richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 4 Deals und Events

Der Partner stellt alle Angaben für eine klare Dealbeschreibung bereit, insbesondere Gegenleistung, Gültigkeit, Standort, Kapazität, Zeiten, Reservierung, Begleitpersonen, Ausschlüsse, Zusatzkosten und eine erwartete Contentleistung mit Frist und Nutzungsrechten. Besondere Bedingungen wie Dresscode, Mindestalter oder Mindestverzehr müssen vor der Entscheidung des Creators sichtbar sein. Angaben müssen richtig, vollständig und rechtlich zulässig sein; unsere Freischaltung ist keine rechtliche Prüfung.

Bestätigte Reservierungen und Gästelistenplätze sind mit der Bestätigung zugesagt; bei nicht reservierbaren Vouchern erfolgt die verbindliche Einlösung vor Ort. Zugesagte Deals dürfen nicht nachträglich einseitig verschlechtert werden.

Standort-, Event- und Gutscheintexte übersetzen wir automatisch und kostenlos in die Sprachen der App; der Partner räumt uns dafür das einfache Recht ein, seine Texte zu übersetzen und übersetzt anzuzeigen. Maßgeblich bleibt das Original, eine fehlerfreie Übersetzung schulden wir nicht; der Partner kann die Übersetzung abschalten. Namen und private Kontaktdaten Dritter gehören weder in diese Texte noch in die Adresssuche. Welche Daten Übersetzungs- und Kartendienst erhalten, steht in den Datenschutzhinweisen.

§ 5 Einlösung, Absagen und Beanstandungen

Der Partner informiert sein Team über seine Deals und den Check-in-Ablauf und erfüllt zugesagte Leistungen wie beschrieben; eine technische Störung beseitigt einen Anspruch des Creators nicht.

Wird ein Deal nicht verfügbar, informiert der Partner 2HOT 2PAY und betroffene Creator unverzüglich und stoppt neue Zusagen. Bestätigte Leistungen bleiben geschuldet, soweit kein gesetzlicher oder vereinbarter Lösungsgrund besteht; Ersatz oder Stornierung setzen die Zustimmung des Creators voraus.

Bei wiederholter kurzfristiger Nichtverfügbarkeit oder unberechtigter Verweigerung ordnungsgemäßer Einlösungen darf 2HOT 2PAY Deals pausieren oder entfernen. No-Shows von Creatorn werden sachlich dokumentiert; eine Vertragsstrafe gibt es nicht. Beanstandungen meldet der Partner zeitnah mit Nachweisen; 2HOT 2PAY darf prüfen, den Status eines Deals berichtigen und vermitteln, ohne Partei der Partnerleistung zu werden.

§ 6 Daten der Creator

Welche Angaben der Partner beim Check-in und auf der Gästeliste sieht, steht in den Datenschutzhinweisen. Zusätzliche Namens- oder Kontaktdaten für besondere Events oder Tickets werden nur übermittelt, wenn Daten, Empfänger und Zweck vor der Anmeldung genannt sind; nicht benötigte Angaben dürfen keine Bedingung für eine Einlösung sein.

Der Partner nutzt diese Daten nur, um den Deal durchzuführen und zu dokumentieren, und ist dafür selbst verantwortlich. Exporte schützt er und löscht eigene Kopien, sobald er sie nicht mehr braucht. Nicht erlaubt ist insbesondere, Creator ungefragt zu Werbezwecken oder privat anzuschreiben, ihre Daten in Werbe- oder Kundenlisten oder Werbezielgruppen aufzunehmen oder sie an Dritte weiterzugeben. Erlaubt bleibt der Kontakt zum konkreten Deal, das Antworten auf Nachrichten, das Folgen auf Instagram und das Reagieren auf Beiträge, in denen der Partner markiert ist; für alles Weitere braucht es die Zustimmung des Creators. Zusammengefasste Zahlen aus dem Dashboard sind Schätzwerte für die eigene Planung, nicht für Werbung mit eigener Reichweite.

Bei einem Verstoß weisen wir zunächst darauf hin; wiederholt er sich, können wir den Zugang nach § 10 sperren. Auf Nachfrage bestätigt der Partner die Löschung der betroffenen Daten. Wird 2HOT 2PAY wegen einer Nutzung entgegen Absatz 2 in Anspruch genommen, die der Partner oder sein Team zu vertreten hat, stellt der Partner 2HOT 2PAY davon einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei; wir informieren ihn unverzüglich und stimmen die Abwehr mit ihm ab.

§ 7 Story, Kennzeichnung und Nutzungsrechte

Zu jedem Deal gehört eine Instagram-Story des Creators über den Besuch mit Markierung des Partners, gepostet spätestens 24 Stunden nach dem Einlösen und 24 Stunden online, außer der Deal legt etwas anderes fest. Weitere Contentleistungen beschreibt der Partner vor Aktivierung. Der Creator bleibt in Bewertung und Gestaltung frei. Über Folgen einer ausgebliebenen Story entscheidet allein 2HOT 2PAY; einen Anspruch des Partners begründet sie nicht. Rückmeldungen zu Stories und Meldungen zu Creatorn gibt der Partner nur wahrheitsgemäß und sachlich ab, nie als Antwort auf eine Beschwerde des Creators.

Partner und Creator beachten die Werbe- und Kennzeichnungspflichten; der Partner macht keine Vorgaben, die eine nötige Kennzeichnung verschleiern.

Nutzungsrechte am Content entstehen nur durch eine im Deal angezeigte oder gesondert vereinbarte Erlaubnis mit Zweck, Kanälen, Dauer und Umfang. Das Teilen über eine freigegebene Funktion ist kein Recht zum Herunterladen und Neuveröffentlichen. Bezahlte Werbung, Werbung über das Creator-Konto, wesentliche Bearbeitungen, Unterlizenzen, KI-Training und künstliche Darstellungen von Bild oder Stimme sind ohne gesonderte Vereinbarung ausgeschlossen. Der Partner räumt 2HOT 2PAY und dem Creator die für den Deal nötigen einfachen Rechte an bereitgestellten Namen, Marken, Bildern und Materialien ein, sichert zu, dazu berechtigt zu sein, und stellt 2HOT 2PAY bei schuldhafter Pflichtverletzung von Ansprüchen Dritter frei.

§ 8 Preise und Zahlung

Tarife, Preise und Zahlungswege richten sich nach dem bei der Anmeldung angezeigten Angebot oder einer individuellen Vereinbarung; Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Jede neue Mitgliedschaft beginnt mit der im Angebot genannten Gratiszeit ab Freischaltung, verlängert bis zum Ende des Kalendermonats, in dem sie endet; wer in der Gratiszeit kündigt, zahlt nichts. Danach gilt die feste Laufzeit, die der Partner bei der Bestellung aus den angebotenen Laufzeiten wählt, zu dem dabei angezeigten Preis; dieser Preis gilt für die ganze Laufzeit.

Jede Laufzeit wird im Voraus mit einer Rechnung abgerechnet. Sie kommt zu Beginn der Laufzeit per E-Mail und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.

Bezahlt wird per SEPA-Lastschrift oder Karte über unseren Zahlungsdienstleister oder per Überweisung bis zur Fälligkeit. Die Lastschrift läuft unter der Gläubiger-ID des Zahlungsdienstleisters und wird mindestens einen Tag vorher angekündigt. Scheitert sie, versuchen wir es einmal erneut; nach einem Widerspruch ist der Betrag zu überweisen, nach Widerruf des Mandats ziehen wir nichts mehr ein. Hat der Partner das Scheitern zu vertreten, trägt er die uns berechneten Bankgebühren in nachgewiesener Höhe, höchstens für den ersten Einzug und die eine Wiederholung.

Der bei der Bestellung angezeigte Preis gilt für die Gratiszeit und die ganze Laufzeit; während einer Laufzeit ändern wir ihn nicht. Für eine Verlängerung gilt das bei ihrer Bestellung angezeigte Angebot.

Ist eine Rechnung 21 Tage nach Fälligkeit noch offen, dürfen wir nach vorheriger Zahlungserinnerung die Standorte, Deals und Events des Partners für Creator ausblenden, bis sie bezahlt ist; die Laufzeit läuft in dieser Zeit weiter. Zugang, Daten und bestätigte Zusagen an Creator bleiben bestehen. Eine fehlende Nutzung einzelner Deals mindert die Vergütung nicht. Leistungen an Creator dürfen nicht davon abhängen, ob der Partner gezahlt hat.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Freischaltung, zuerst mit der Gratiszeit; am folgenden Monatsersten beginnt die gewählte Laufzeit. In der Gratiszeit kann der Partner jederzeit zum Ende des laufenden Kalendermonats kündigen, dann entstehen keine Kosten; danach ist die Laufzeit bis zu ihrem Ende nicht ordentlich kündbar. Die Mitgliedschaft endet mit dem Ende der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Vorher kann der Partner sie im Business-Konto verlängern; die Verlängerung schließt nahtlos an, hat keine neue Gratiszeit, gilt zu dem Angebot, das bei ihrer Bestellung angezeigt wird, und kann bis zu ihrem Beginn zurückgenommen werden. Vor dem Ende der Gratiszeit und mindestens 30 Tage vor dem Ende einer Laufzeit erinnern wir per E-Mail. Wir können mit 30 Tagen Frist zum Ende einer Laufzeit kündigen, auch mit Wirkung für eine bestellte Verlängerung, und nennen den Grund. Die außerordentliche Kündigung bleibt unberührt; endet eine vorausbezahlte Laufzeit so aus einem Grund, den der Partner nicht zu vertreten hat, erstatten wir die nicht genutzten Monate. Kündigungen sind in Textform möglich, etwa per E-Mail. Individuelle Vereinbarungen gehen vor.

Die Beendigung lässt bestätigte Deals und daraus entstandene Ansprüche unberührt. Nach dem letzten Leistungstag blenden wir Standorte, Deals und Events des Partners für Creator aus; das Business-Konto bleibt erhalten, bis der Partner die Löschung verlangt. Zahlungs-, Vertraulichkeits- und Datenschutzpflichten sowie eingeräumte Nutzungsrechte gelten weiter. Das Löschen des Business-Kontos gilt als Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt; eine laufende Laufzeit beendet es nicht vorzeitig, eine noch nicht begonnene Verlängerung entfällt.

§ 10 Unzulässige Nutzung und Maßnahmen

Unzulässig sind insbesondere irreführende Deals, künstliche Einlösungen, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, unberechtigte Datennutzung, rechtswidrige Inhalte, Benachteiligung oder Belästigung von Creatorn sowie Events oder Deals, die nicht wie angekündigt stattfinden oder erkennbar nur Anmeldungen, Kontaktdaten oder Reichweite gewinnen sollen.

Bei behebbaren Verstößen fordern wir zunächst zur Abhilfe auf; bei erheblichen Rechtsverletzungen oder Sicherheitsrisiken bleiben sofortige Maßnahmen möglich. Liegen mehrere unabhängige Rückmeldungen vor, dass ein Event nicht stattgefunden hat, dürfen wir die Angebote des Partners vorsorglich pausieren und prüfen; der Partner wird gehört. Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein und werden begründet, soweit kein Gesetz oder eine laufende Prüfung entgegensteht; der Partner kann eine Überprüfung durch eine Person verlangen. Unbegründete Maßnahmen heben wir auf.

§ 11 Verfügbarkeit, Haftung und Verantwortung vor Ort

2HOT 2PAY betreibt die Plattform mit angemessener Sorgfalt, kann aber keine lückenlose Verfügbarkeit zusagen; vorhersehbare wesentliche Unterbrechungen kündigen wir nach Möglichkeit an.

2HOT 2PAY haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den gesetzlich zwingenden Fällen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ein bestimmter Kampagnenerfolg, Umsatz oder ein bestimmtes Verhalten eines Creators wird ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht geschuldet.

Der Partner bleibt für seine Leistungen, Mitarbeitenden, Räumlichkeiten, Events und Produkte verantwortlich, einschließlich Sicherheit, Verkehrssicherung, Jugendschutz und Ausschank vor Ort; bei Leistungen am Körper, etwa Tattoos oder Behandlungen, sorgt er selbst für Aufklärung und Einwilligung.

§ 12 Vertraulichkeit, Referenzen und Vorstellung

Nicht öffentliche Informationen, die als vertraulich bezeichnet oder erkennbar vertraulich sind, schützen beide Parteien und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung.

Name, Marke oder Logo des Partners als Kundenreferenz nutzen wir nur nach Vereinbarung; die Darstellung aktiver Deals, Standorte und Events in der Plattform und auf Promoter-Visitenkarten bleibt davon unberührt. Um 2HOT 2PAY vorzustellen, dürfen wir Investoren und Beratern im vertraulichen Gespräch zeigen, wie die Plattform beim Partner genutzt wird, auch mit Namen; allen anderen nur zusammengefasst und ohne Namen. Der Partner kann der Nennung seines Namens jederzeit in Textform widersprechen.

§ 13 Änderungen und Schluss

Änderungen dieser AGB teilen wir mit Inhalt und Geltungsbeginn mit. Eine Änderung bestehender Rechte oder Pflichten erfordert eine ausdrückliche Vereinbarung, soweit das Gesetz sie nicht vorgibt; Schweigen und die weitere Nutzung gelten nicht als Zustimmung. Individuell vereinbarte Preise, Laufzeiten und Hauptleistungen ändert eine neue AGB-Fassung nicht; Preisänderungen richten sich nach § 8.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Düsseldorf. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss vereinbarte deutsche oder englische Fassung, soweit keine individuelle Sprachregelung getroffen wurde.