2HOT 2PAY · Partner
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PARTNER VON 2HOT 2PAY
Stand: 16.09.2026
Diese Bedingungen regeln die Nutzung von 2HOT 2PAY durch Partnerunternehmen. Art, Umfang und Vergütung der gebuchten Leistungen ergeben sich ergänzend aus dem individuellen Angebot oder Vertrag.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der 2H2P UG (haftungsbeschränkt), Marienstraße 10, 40212 Düsseldorf, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Huss (nachfolgend "2HOT 2PAY"), und Partnerunternehmen. Partner können insbesondere Restaurants, Clubs, Veranstalter, Unternehmen, Online-Shops und sonstige gewerbliche Anbieter sein. Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB geschlossen. Kontakt: info@2hot2pay.com.
Abweichende Bedingungen des Partners gelten nur, wenn 2HOT 2PAY ihnen ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen und die konkrete Leistungsbeschreibung gehen diesen AGB vor.
§ 2 Gegenstand und Rollen
2HOT 2PAY stellt eine Plattform bereit, über die Partner volljährigen Mitgliedern der Creator-Community Voucher, Einladungen, Gästelistenplätze, Produkte, Dienstleistungen und andere Vorteile anbieten können. Die Bezeichnung Creator umfasst in diesen AGB alle registrierten Personen. 2HOT 2PAY unterstützt Darstellung, Freischaltung und Dokumentation der Deals, schuldet jedoch keine bestimmte Reichweite, wirtschaftlichen Ergebnisse oder Mindestzahl an Einlösungen oder Veröffentlichungen.
Soweit nicht individuell anders vereinbart, entsteht die konkrete Leistungsbeziehung über einen Deal zwischen Partner und Creator. 2HOT 2PAY wird weder Schuldner der Partnerleistung noch Produzent des Contents des Creators.
§ 3 Account und Ansprechpartner
Der Partner hält seine Unternehmens- und Kontaktdaten aktuell und benennt autorisierte Ansprechpartner. Er schützt Zugangsdaten und beschränkt Beschäftigtenzugriffe auf die benötigten Aufgaben. Unbefugte Zugriffe und Änderungen von Zugriffsrechten sind unverzüglich zu melden. Die Verantwortung für Beschäftigte richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; diese AGB begründen keine verschuldensunabhängige Haftung für jeden fremden Zugriff.
§ 4 Erstellung und Inhalt von Deals
Der Partner stellt alle Informationen bereit, die für eine klare Dealbeschreibung erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere Gegenleistung, Gültigkeit, Standort, Kapazität, Öffnungs- oder Veranstaltungszeiten, Reservierung, Begleitpersonen, Ausschlüsse, Zusatzkosten und gegebenenfalls erwartete Contentleistung, Veröffentlichungsfrist und Nutzungsrechte.
Dealangaben müssen richtig, vollständig und rechtlich zulässig sein. Der Partner legt vor Aktivierung klar fest, wann eine Buchung oder Einlösung verbindlich wird. Bestätigte Reservierungen und Gästelistenplätze sind bereits mit ihrer Bestätigung zugesagt; bei ausdrücklich nicht reservierbaren Vouchern erfolgt die verbindliche Einlösung vor Ort. Ein späterer Check-in hebt eine bestehende Zusage nicht auf. Dresscode, Mindestalter, Mindestverzehr und weitere besondere Bedingungen müssen vor der Entscheidung sichtbar sein. Verbindlich zugesagte Deals dürfen nicht nachträglich einseitig verschlechtert werden.
Beim Anlegen eines Standorts kann eine Adresssuche genutzt werden, die auf den Kartendienst eines Drittanbieters zugreift. Die eingegebenen Suchbegriffe werden dabei an diesen Anbieter übermittelt. Übernommen und gespeichert werden ausschließlich die Standortdaten des Betriebs, insbesondere Name, Adresse, Koordinaten und die zugehörige Kennung des Kartendienstes. Der Partner gibt in diese Suche keine personenbezogenen Daten Dritter ein.
§ 5 Bereitstellung und Einlösung
Der Partner informiert die zuständigen Mitarbeitenden über seine Deals und den Check-in-Ablauf und erfüllt verbindlich zugesagte Leistungen wie beschrieben. Zugangsdaten und Check-in-Mittel sind vor unbefugter Nutzung zu schützen. Eine technische Störung beseitigt einen bestehenden Anspruch des Creators nicht; erforderlichenfalls ist die Abwicklung mit 2HOT 2PAY zu klären.
Wird ein Deal nicht verfügbar, informiert der Partner 2HOT 2PAY und betroffene Creator unverzüglich. Neue Zusagen sind zu stoppen. Bereits bestätigte Leistungen bleiben geschuldet, soweit kein gesetzlicher oder wirksam vereinbarter Lösungsgrund besteht. Eine Ersatzleistung oder einvernehmliche Stornierung setzt die Zustimmung des Creators voraus. Seine gesetzlichen Ansprüche, insbesondere auf Erstattung oder Schadensersatz bei Vorliegen der Voraussetzungen, bleiben erhalten.
§ 6 Check-in, Gästelisten und Datenschutz
Beim gewöhnlichen Check-in erhält der Partner Vorname, Profilfoto, Instagram-Handle und Followerzahl sowie die Angaben zum konkreten Deal und dessen Einlösestatus. Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Level und Aktivitäten bei anderen Partnern gehören nicht zur Standardansicht. Für besondere Events, Gästelisten oder personalisierte Tickets dürfen zusätzlich erforderliche Namens- oder Kontaktdaten nur übermittelt werden, wenn die konkreten Daten, der Empfänger und der Zweck vor der Anmeldung bezeichnet sind. Nicht benötigte Angaben dürfen keine Bedingung für eine Einlösung sein.
Der Partner verwendet die Daten ausschließlich zur Durchführung und notwendigen Dokumentation des betreffenden Deals. Soweit er über diese Verarbeitung selbst entscheidet, handelt er als eigenständig Verantwortlicher und erfüllt seine Informations-, Sicherheits- und Löschpflichten. Er beschränkt Beschäftigtenzugriffe und schützt notwendige Gästelistenexporte. Eigene Kopien sind zu löschen, sobald der Zweck entfällt, soweit keine konkrete gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Eine Übernahme in Werbeverteiler oder Weitergabe für andere Zwecke wird durch diese AGB nicht gestattet. Gesetzlich zulässige, gesondert vereinbarte Verarbeitungen bedürfen einer eigenen Rechtsgrundlage und transparenter Information.
§ 7 Content und Kennzeichnung
Eine Contentpflicht besteht nur, wenn sie in der Dealbeschreibung ausdrücklich festgelegt wurde. Der Partner beschreibt Format, Kanal, Frist, Tags und einen gegebenenfalls erforderlichen Nachweis vor Aktivierung. Der Creator bleibt in seiner ehrlichen Bewertung und kreativen Gestaltung frei; eine Verpflichtung zu unwahren Aussagen oder ausschließlich positiver Darstellung ist ausgeschlossen.
Partner und Creator beachten die jeweils anwendbaren Werbe- und Kennzeichnungspflichten. Der Partner darf keine Vorgaben machen, die eine notwendige Kennzeichnung verschleiern oder abschwächen. 2HOT 2PAY darf deutliche Kennzeichnungshinweise innerhalb der Plattform vorgeben.
§ 8 Nutzungsrechte und Partnermaterial
Contentrechte entstehen nur aufgrund einer ausdrücklich angezeigten oder gesondert vereinbarten Nutzungserlaubnis. Diese muss Zweck, Kanäle, Dauer und Umfang festlegen. Das Teilen über eine freigegebene Funktion des ursprünglichen Beitrags ist von einem Download und erneuten Veröffentlichen zu unterscheiden. Bezahlte Werbung, Werbung über das Creator-Konto, wesentliche Bearbeitungen, Unterlizenzen, KI-Training und künstliche Darstellungen von Bild oder Stimme sind ohne gesonderte Vereinbarung ausgeschlossen. Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte bleiben unberührt.
Der Partner räumt 2HOT 2PAY und dem Creator für die Durchführung des Deals die erforderlichen einfachen Rechte an bereitgestellten Namen, Marken, Bildern und sonstigen Materialien ein. Er sichert zu, hierzu berechtigt zu sein, und stellt 2HOT 2PAY bei schuldhafter Pflichtverletzung von berechtigten Ansprüchen Dritter frei.
§ 9 Vergütung
Entgelte, Laufzeit und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag. Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Rechnungen sind zur vereinbarten Fälligkeit zahlbar; fehlt eine Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Fälligkeits- und Verzugsregeln. Durch diese AGB allein wird kein kostenpflichtiges Abonnement gebucht.
Eine fehlende Nutzung einzelner Deals mindert eine vereinbarte, nicht erfolgsabhängige Plattformvergütung nicht für sich genommen. Ansprüche wegen nicht oder mangelhaft erbrachter Leistungen von 2HOT 2PAY bleiben erhalten. Leistungen an Creator dürfen nicht davon abhängig gemacht werden, ob der Partner seine Zahlungspflichten gegenüber 2HOT 2PAY erfüllt hat.
§ 10 Absagen, No-Shows und Beanstandungen
Absagen des Partners sind unverzüglich mitzuteilen. Bei wiederholter kurzfristiger Nichtverfügbarkeit oder unberechtigter Verweigerung ordnungsgemäßer Einlösungen darf 2HOT 2PAY Deals pausieren oder entfernen. No-Shows von Creator werden sachlich dokumentiert; pauschale Vertragsstrafen werden nicht allein durch diese AGB begründet.
Beanstandungen sollen zeitnah und mit geeigneten Nachweisen gemeldet werden. 2HOT 2PAY darf den Vorgang prüfen, den Status eines Deals berichtigen und eine angemessene Lösung vermitteln, ohne dadurch selbst Partei der konkreten Partnerleistung zu werden.
§ 11 Unzulässige Nutzung und Maßnahmen
Unzulässig sind insbesondere irreführende Deals, künstliche Einlösungen, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, unberechtigte Datennutzung, rechtswidrige Inhalte sowie unzulässige Benachteiligung oder Belästigung von Creator. Bei behebbaren Verstößen erhält der Partner grundsätzlich zunächst eine Aufforderung zur Abhilfe. Sofortige Maßnahmen bleiben bei erheblichen Rechtsverletzungen oder konkreten Sicherheitsrisiken möglich. Entfernung von Inhalten, Pausierung und Zugriffssperren müssen verhältnismäßig sein und werden begründet, soweit keine gesetzliche Untersagung oder konkrete Gefährdung einer Untersuchung entgegensteht. Der Partner kann eine menschliche Überprüfung verlangen. Unbegründete Maßnahmen werden aufgehoben; gesetzliche Vergütungs- und Erstattungsansprüche bleiben unberührt.
Unzulässig ist insbesondere auch das Einstellen von Veranstaltungen oder Deals, die nicht wie angekündigt durchgeführt werden oder erkennbar nur dazu dienen, Anmeldungen, Kontaktdaten oder Reichweite zu gewinnen. Liegen mehrere unabhängige Rückmeldungen vor, dass eine Veranstaltung nicht stattgefunden hat, kann 2HOT 2PAY die Angebote des Partners vorsorglich pausieren und den Sachverhalt prüfen. Der Partner erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Bestätigt sich der Verstoß, kann 2HOT 2PAY die betroffenen Deals entfernen und den Zugang sperren; gesetzliche Ansprüche auf Ersatz des dadurch entstandenen Schadens, auch von betroffenen Creator, bleiben unberührt.
§ 12 Verfügbarkeit und Gewährleistung
2HOT 2PAY betreibt die Plattform mit angemessener Sorgfalt, kann aber keine lückenlose Verfügbarkeit zusagen. Wartung, technische Störungen und Ausfälle externer Dienste können die Nutzung beeinträchtigen. Vorhersehbare wesentliche Unterbrechungen werden nach Möglichkeit angekündigt. Individuell zugesagte Leistungsmerkmale und gesetzliche Mängelrechte bleiben erhalten.
§ 13 Haftung
2HOT 2PAY haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den gesetzlich zwingenden Fällen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Ein bestimmter Kampagnenerfolg, Umsatz, Besucheraufkommen oder Verhalten eines Creators wird ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht geschuldet. Dies beschränkt weder die Haftung für eigene Pflichtverletzungen von 2HOT 2PAY noch die im vorstehenden Absatz genannten Haftungsfälle. Der Partner bleibt für seine Leistungen, Mitarbeitenden, Räumlichkeiten, Veranstaltungen und Produkte verantwortlich.
§ 14 Vertraulichkeit und Referenzen
Nicht öffentliche Informationen, die als vertraulich bezeichnet oder erkennbar vertraulich sind, werden von beiden Parteien geschützt und nur zur Vertragsdurchführung verwendet. Öffentlich bekannte, rechtmäßig von Dritten erlangte oder gesetzlich offenzulegende Informationen sind ausgenommen.
Eine Nutzung von Name, Marke oder Logo des Partners als öffentlich sichtbare Kundenreferenz bedarf einer Vereinbarung. Die Darstellung eines aktiven Deals innerhalb der Plattform bleibt hiervon unberührt.
§ 15 Laufzeit und Beendigung
Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem individuellen Vertrag. Ist weder eine feste Laufzeit noch eine Kündigungsfrist vereinbart, läuft das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit vier Wochen Frist in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Erklärungen sind insbesondere per E-Mail möglich, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Die Beendigung der Plattformvereinbarung lässt bereits bestätigte Deals und daraus entstandene Ansprüche unberührt. Die Parteien stimmen einen geeigneten Weg für die weitere Abwicklung ab. Eine Entlassung aus zugesagten Partnerleistungen richtet sich nach § 5. Nach Vertragsende endet der reguläre Partnerzugang; erforderliche Abrechnungs- und Vertragsunterlagen sind auf einem zumutbaren Weg bereitzustellen. Fortbestehende Zahlungs-, Vertraulichkeits-, Datenschutzpflichten und wirksam eingeräumte Nutzungsrechte gelten in ihrem vereinbarten Umfang weiter.
§ 16 Änderungen und Schlussbestimmungen
Änderungen dieser AGB werden mit ihrem Inhalt und Geltungsbeginn mitgeteilt. Eine Änderung bestehender vertraglicher Rechte oder Pflichten erfordert eine ausdrückliche Vereinbarung, soweit das Gesetz sie nicht unmittelbar vorgibt. Schweigen und die bloße weitere Nutzung gelten nicht als Zustimmung. Individuell vereinbarte Preise, Laufzeiten und Hauptleistungen werden nicht allein durch eine neue AGB-Fassung geändert.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Düsseldorf. Die bei Vertragsschluss vereinbarte deutsche oder englische Fassung ist maßgeblich, soweit keine individuelle Sprachregelung vereinbart wurde. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.