ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER 2H2P UG - COMPANIES
(zuletzt geändert: 15.05.2019)
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten
zwischen Partnern und der 2H2P UG („2HOT 2PAY“).
Die 2H2P UG („2HOT 2PAY“) betreibt ein Social Media Verbundsystem (zurzeit eine mobile APP), welches Partnern die Möglichkeit bietet mit Interessenten Werbekooperationen einzugehen. Die Werbekooperationen können Deals und Ähnliches sein. Die Deals werden über die Abgabe von Vouchern und Eventeinladungen geschlossen. Interessenten sind Personen, welche an einer Werbekooperation interressiert sind.
Partner sind Unternehmen, Firmen, Einzelpersonen und Ähnliche, welche
auf dem 2HOT 2PAY- Social Media Verbundsystem Werbekooperationen anbieten.
Partner müssen Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sein, ansonsten kommt es
zu keinem Vertragsschluß.
Durch die Nutzung des 2HOT2PAY- Social Media Verbundsystem stimmt der Partner den AGB zu. 2H2P UG ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern. In diesem Fall wird die 2H2P UG auf der 2HOT 2PAY Applikation und per E-Mail Änderungen der AGB mitteilen. Der Nutzer kann den geänderten Teilnahmebedingungen binnen zwei Wochen widersprechen. Tut er dies nicht, gilt die Zustimmung zur Änderung als erteilt.
Die AGB von 2H2P UG gelten für die Nutzung der 2HOT 2PAY Applikation
sowie der Werbekooperationen ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners werden nur dann und
insoweit Vertragsbestandteil, als 2H2P UG ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Nutzer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch 2H2P UG erforderlich.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss 2H2P
UG gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von
Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Diese
Bedingungen gelten für unsere Vertragsbeziehungen im Geschäftsverkehr mit
Partnern. (gewerblichen Kunden, Unternehmern (§14 BGB), juristischen Personen
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von
§ 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen
abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, widersprechen diesen vielmehr, jetzt und für zukünftige
Geschäfte.
Die Vertragsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit unseren
Partnern, wenn nicht ausdrücklich anderes schiftlich vereinbart wird.
2H2P UG („2HOT 2PAY“) bietet dem Partner eine Möglichkeit über das 2HOT 2PAY-
Social Media Verbundsystem als Plattform, auf der er Voucher oder
Eventeinladungen bereitstellen
und nach seinen Vorstellungen einstellen
lassen kann. Hierzu werden Posts auf Social
Media Channels vorausgesetzt. 2H2P UG nimmt diese Aufträge von den Partnern entgegen und bietet sie Interessenten an. Diese können die Angebote (Voucher,
Eventeinladungen) annehmen. Im
Gegenzug stellen die Interessenten stellen die Posts nach den
Vorstellungen der Partner gemäß den Angaben auf der 2HOT 2PAY App fertig und
veröffentlichen diese.
Im Einzelfall
getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Partner (einschließlich
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor
diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher
Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von dem Partner 2H2P UG gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Hinweise auf
die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch
ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften,
soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich
ausgeschlossen werden.
Ein wirksamer Vertrag kommt nur zustande, wenn der Partner Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wird 2H2P UG von einem Verbraucher beauftragt, so behält sich 2H2P UG („2HOT 2PAY“) vor, die Annahme binnen 14 Tagen ab Kenntnis von der Verbrauchereigenschaft zu widerrufen.
Laufzeit der Verträge zwischen 2H2P UG und dem Partner werden in einem gesonderten Vertrag individuell benannt. Verträge verlängern sich zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit um weitere 12 Monate. Eine Kündigung muss 4 Wochen vor Laufzeitende erfolgen. Eine wirksame Kündigung bedarf der Schriftform und kann sowohl digital (info@2hot2pay.com) oder postalisch an 2H2p UG übersandt werden.
Die für jeden Vertrag
geltenden Preise für die Leistungen von 2H2P UG gegenüber
dem Partner werden in dem jeweiligen Vertrag
benannt.
Der Partner übermittelt 2H2P UG die Details, nämlich Ort der Lokation oder Zeit des Events sowie die
Informationsbeschreibung des Gutscheins oder der Event Einladung
Der Partner ist verpflichtet, die Beschreibung seines gewünschten Angebots so genau wie möglich anzugeben, um zukünftige Auseinandersetzungen hinsichtlich des Inhalts und des Erscheinungsbildes des Angebotes zu vermeiden.
Die Einstellung des o.g. Angebots gilt als
verbindliches Vertragsangebot.
2H2P UG prüft nach Eingang des Angebots, dieses auf Realisierbarkeit. Insbesondere
behält sich 2H2P UG die Prüfung hinsichtlich beleidigender, rassistischer,
anderweitig diffamierender, strafbarer oder sonstiger unbrauchbarer Inhalte
vor. In einem solchen Fall erfolgt eine Mitteilung, dass der beauftragte
Gutschein nicht produziert werden kann. Eine Annahme wird dann nicht erfolgen.
Ist 2H2P UG nach Prüfung des Angebots zu dem
Schluss gekommen, das gewünschte
Vertragsangebot zulassen zu können, wird das Angebot des Partners in der
App veröffentlicht.
2H2P UG leitet den Auftrag des Partners an registrierte Interessenten weiter, damit diese das Angebot prüfen und sich um eine Ausführung bewerben können.
Nachdem 2H2P UG die Lokation oder den Event angelegt hat, können bestimmte Kategorien von Interessenten auf diesen Gutschein zugreifen oder sich für den Event registrieren.
Nach der Voucher Nutzung wird der Interessent
sein Posting erstellen und über seine Social Media Channels
veröffentlichen. Auf eine Abweichung kann sich der Partner nicht beziehen, wenn
er zuvor nicht hinreichende Angaben zur Erstellung des Posts gemacht hat.
Einwendungen gegen den erstellten Post sind
ebenfalls innerhalb einer Woche gegenüber 2H2P UG geltend zu machen. Macht der
Partner innerhalb dieser Frist keine Einwendungen geltend, so gilt nach Ablauf
der Frist der erstellte Post als abgenommen.
Der Partner erhält an den Inhalten des Posts lediglich ein dahingehendes
eingeschränktes Nutzungsrecht, als dass er den Posts auf seinen eigenen Social Media Channels teilen sowie „embedded“
auf seiner eigenen Homepage integrieren darf. Dabei ist von dem Partner jeweils
in angemessener Weise der Urheber zu benennen. Darüberhinausgehende
Nutzungsrechte, insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Verbreitung oder
zum öffentlichen Zugänglichmachen, stehen ihm nicht zu. Für eine Übertragung von
Nutzungsrechten bedarf es einer gesonderten Vereinbarung mit 2H2P UG („2HOT
2PAY“). 2H2P UG versichert, über alle übertragbaren Rechte an den Inhalten
verfügen zu dürfen. 2H2P UG stellt den Partner von allen Ansprüchen des
produzierenden Interessenten hinsichtlichdes Urheberrechts frei.
Der Partner überträgt 2H2P UG ein einfaches Nutzungsrecht an der jeweils
betroffenen Marke bzw. dem Unternehmenskennzeichen sowie an allen sonstigen
geistigen Eigentumsrechten. Der Partner bestätigt 2H2P UG bei Vertragsschluss,
dass 2H2P UG über alle mit dem Partner (und dem geschlossenen Vertrag) im
Zusammenhang stehenden gewerblichen Schutzrechte und geistigen Eigentumsrechten
verfügen darf. Von eventuell bestehenden diesbezüglichen Ansprüchen Dritter
stellt der Partner 2H2P UG ausdrücklich frei. Dieses Nutzungsrecht ist zeitlich
und inhaltlich auf die Dauer des Gutscheins und deren Veröffentlichungauf
den Social Media Channels des Interessenten begrenzt.
2H2P UG ist berechtigt, dem produzierenden Interessenten eine entsprechende
Unterlizenz zu diesem Zweck zu erteilen.
Es besteht kein Anspruch des Partners aufdauernde Verfügbarkeit der 2H2P UG Platform. Es besteht insbesondere kein Schadenersatz aufgrund der Nichtverfügbarkeit der 2H2P UG Platform. Instandhaltungarbeiten, Servicearbeiten oder Ähnliches, sowie höhere Gewalt können die Verfügbrkeit einschränken.
Rücktrittsrechte des Partners bei Sach- und
Rechtsmängeln werden, soweit sie nicht gesetzlich zwingend sind, hiermit
ausgeschlossen.
Grundlage der Mängelhaftung stellt insbesondere
die über die Beschaffenheit der Inhalte des Posts getroffene Vereinbarung dar.
Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten die Auftragsbeschreibungen des
Partners innerhalb der 2HOT 2PAY App.
2HOT 2PAY leistet keine Gewähr für die
vereinbarte Beschaffenheit. Entspricht der Post Inhalt den vom Partner
gemachten Vorgaben und Beschreibungen, so kann der Partner die Abnahme des
Posts nicht ablehnen. Es sollte aber nicht wesentlich vom ursprünglichen
Auftrag abgewichen werden. Für Beanstandungen, die hinsichtlich der
Erscheinungsform des Posts bestehen und die nicht die vereinbarte
Beschaffenheit betreffen, übernimmt 2HOT 2PAY keine Gewährleistung. Dies ist
insbesondere dann der Fall, wenn der Partner zu den beanstandeten Teilen des
Posts keine Vorgaben in seinem Angebot gemacht hat.
2H2P haftet
nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Falle von Personenschäden
uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten, sowie bei von uns zu vertretender Unmöglichkeit
und bei Verzug. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit
dessen Entstehen 2H2P bei
Vertragsschluss auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen
musste. Außerdem haftet 2H2P
für Schäden uneingeschränkt, für die zwingende gesetzliche Vorschriften eine
Haftung vorsehen.
Für Verlust
von Daten haftet 2H2P nur
nach Maßgabe der vorstehenden Absätze und nur dann, wenn ein solcher Verlust
durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Partners nicht
vermeidbar gewesen wäre.
Die
Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für unsere Erfüllungsgehilfen.
Eine
weitergehende Haftung von 2H2P UG („2HOT 2PAY“) besteht nicht, insbesondere
haftet 2H2P nicht für vom
Partner oder dem Interessenten eingestellte Inhalte, sofern sich 2H2P UG („2HOT
2PAY“) diese nicht durch Weitergabe an Dritte zu Eigen macht.
2H2P UG („2HOT
2PAY“) haftet insbesondere nicht für fehlende Kennzeichnung des gelieferten
Posts als Werbung bzw. Dauerwerbesendung. Sofern der Partner eine Kennzeichnung
des Inhalts als Werbung wünscht, ist dies dem Interessenten mitzuteilen. Der
Partner stellt 2H2P
hiermit ausdrücklich von jedweder, sich aus einer fehlenden Kennzeichnung
ergebenden Verpflichtung frei.
Sofern nichts ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wurde oder der Partner nicht ausdrücklich
widerspricht, willigt der Partner mit Vertragsschluss ein, als Referenz (digital
und analog) für 2H2P UG („2HOT 2PAY“) zu dienen. 2H2P UG („2HOT 2PAY“) darf als
Referenzdarstellung die Firma des Partners, seinen Firmannamen, das Logo oder
die Marke sowie ggfs. weitere, öffentlich bekannte Informationen wie zum
Beispiel Branche verwenden.
Der Partner kann diese Berechtigung jederzeit schriftlich
widerrufen. Im Falle des Widerrufs steht jedoch eine Aufbrauchfrist von sechs
Monaten für zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits produzierte oder
veröffentlichte Darstellung zu.
Der Partner und 2H2P UG verpflichten sich, sämtliche ihm
ausschließlich aufgrund der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt
gewordenen Informationen die nicht anderweitig
zugänglich oder bereits bekannt sind, vertraulich zu behandeln.
2H2P UG erhebt
im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Partners. 2H2P UG beachtet
dabei insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des
Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes – jeweils sofern und
soweit anwendbar. Ohne Einwilligung des Partners werden Bestands- und
Nutzungsdaten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, und dies nur soweit dies
für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahmeund
Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.
Ohne die
Einwilligung des Partners 2H2P UG wird die Daten nicht für Zwecke der Werbung,
Markt- oder Meinungsforschung nutzen, es sei denn auf ausdrückliche
schriftliche Einwilligung.
Der Partner
bzw. seine Mitarbeiter haben jederzeit die Möglichkeit, die von 2H2P UG („2HOT
2PAY“) gespeicherten Daten, sofern es sich um personenbezogene Daten handelt,
in seinem Profilabzurufen, dieses zu ändern oder zu löschen. Im Übrigen wird in
Bezug auf die Einwilligungendes Partners und weitere Informationen zur
Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung
verwiesen, die auf der Website von 2H2P UG jederzeit in druckbarer Form
abrufbar ist.
Auf Verträge
zwischen 2H2P UG und der Partner findet das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Vertragssprache ist
ausschließlich Deutsch.
Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Partner und 2H2P
ist Düsseldorf.
2H2P ist
berechtigt, die vorstehenden Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. In
diesem Fall wird 2H2P auf seiner Plattform und per E-Mail Änderungen der
Teilnahmebedingungenmitteilen. Dem Partner wird die Gelegenheit eingeräumt, den
geänderten Teilnahmebedingungenbinnen zwei Wochen zu widersprechen. Tut er dies
nicht, gilt die Zustimmung zur Änderung als erteilt. Andernfalls gelten diese
AGB unverändert fort.
Sollten
einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein,
wird die Wirksamkeit der AGB im Übrigen hierdurch nicht berührt. Anstelle der
unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.